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Betriebliche Altersversorgung > Durchführungswege der bAV
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, meistens in der Form eines eingetragenen Vereins, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Art und Umfang der Versorgungsleistungen für die einzelnen Versorgungsberechtigten werden in einem Leistungsplan festgelegt.
Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet. Allerdings haben die Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung die Möglichkeit, Bruttoentgeltbestandteile in die Unterstützungskasse einzubringen.
Die Unterstützungskasse ist in der Anlage ihres Vermögens frei und unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht. Sie darf ihr Vermögen auch beim jeweiligen Trägerunternehmen (Arbeitgeber) anlegen.
Da die Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse im Leistungsfall mit erheblichen Risken verbunden ist, sollte der Arbeitgeber die spätere Versorgungsleistung vollständig vorfinanzieren. Dies ist durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung möglich. Der Beitrag für die Rückdeckungsversicherung entspricht der Höhe der Zuwendungen des Arbeitgebers.
Die Arbeitnehmer sind bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Der Arbeitgeber hat Beiträge an den PSV abzuführen.
Vorteile der Unterstützungskasse
Nachteile der Unterstützungskasse