Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Sicherheit
Sicherheit bei Arbeitslosigkeit – Das angesparte Vermögen ist bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vor dem Zugriff des Staates geschützt.
Sicherheit durch Garantieverzinsung bzw. Garantie der eingezahlten Beiträge (bei fondsgebundener Riester-Rente).
Sicherheit durch exzellente Finanzkraft aller von uns angebotenen Versicherer.
Sicherheit durch Sicherungseinrichtung der Versicherungswirtschaft (Protektor).
Flexibilität
Teilkapitalisierung: 30 % des angesparten Kapitals können bei Renteneintritt Zulagen-Unschädlich entnommen werden. Sollte mehr entnommen werden, müssen nur die Zulagen, nicht aber die darauf entfallenden Zinsen zurückgezahlt werden.
Vererbbar: Im Todesfall kann das Vermögen auf den Ehepartner Zulagen-Unschädlich übertragen werden. Bei anderen Personen müssen nur die Zulagen, nicht aber die darauf entfallenden Zinsen zurückgezahlt werden.