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Vorsorge > Krankenversicherung
Die Eckpunkte der Gesundheitsreform:
Wegfall der 3-Jahresgrenze
Verdient ein Arbeitnehmer im Jahr 2010 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 49.950 €/Jahr, so ist er bei gleichem oder höhrem Verdienst in 2011 versicherungsfrei und kann sich privat versichern. Die bisherige Mindestverbleibedauer in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 3 Jahren entfällt.
Die Gesetzliche Krankenkasse wird für den Arbeitnehmer teurer
Der Beitragssatz steigt von 14,9 % auf 15,5 % (zzgl. Pflegeversicherung). Gleichzeitig wird der Arbeitgeberanteil bei 7,3 % eingefroren. Dadurch gehen künftige Beitragssteigerungen auschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer.
Die Auswirkungen für Sie als Arbeitnehmer:
Jahr der Betrachtung |
2010 |
2011 |
Beitragsbemessungsgrenze |
3.750 € |
3.750 € |
Beitragssatz |
14,9 % |
15,5 % |
Beitrag GKV |
558,75 € |
581,25 € |
Beitrag Pflegeversicherung (für Kinderlose: 2,2%) |
82,50 € |
82,50 € |
Zusatzbeitrag |
37,50 € |
75,00 € |
Summe |
678,75 € |
738,75 € |
AG-Anteil |
303,75 € |
313,00 € |
AN-Anteil |
375,00 € |
423,75 € |
Das bedeutet, Ihr Eigenanteil erhöht sich um 13 % oder um 585 € pro Jahr.
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