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bAV Info für Arbeitgeber

Betriebliche Altersversorgung

Die bAV stellt aufgrund der demografischen Entwicklung in unserer Volkswirtschaft eine der wichtigsten Eckpfeiler in der Altersversorgung dar. Hierbei befindet sich der Arbeitgeber in einem Spannungsfeld verschiedener Rechtsgebiete.

Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsvertragsrecht greifen hier ineinander. Aufgrund dieser immensen Komplexität liegt es auf der Hand, dass einen einzelne Person hier kaum alle Aspekte abdecken und damit eine für alle beteiligten Parteien optimale Abwicklung gewährleisten kann.

Insbesondere bei bestehenden Versogungszusagen (z.B. Pensionszusagen) bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung die aktuelle Rechts-und Finanzmarktsituation, um erhebliche finanzielle Belastungen für das Unternehmen oder die betroffenen Arbeitnehmer zu vermeiden.

Als Spezialist für bAV arbeiten wir eng mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen und verfügt damit über ein in Breite und Tiefe optimales Kompetenzfeld.


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