Finanzdienstleistungen für Unternehmen und Unternehmer - Factoring, bAV, Geldanlage und private Altersvorsorge - Unabhängige Beratung in Willich, Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Moers, Nettetal, Schwalmtal, Brüggen, Straelen, Düsseldorf


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Riester-Rente - geförderter Personenkreis

Private Altersversorgung

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • sozialversicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Handwerker)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
  • nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, der als Kindererziehungszeit angerechnet wird (pro Kind drei Jahre)
  • nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
  • Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (zum Beispiel Beamte, Richter und Soldaten)
  • Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum Beispiel Mitarbeiter von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen)


Keinen Anspruch auf Förderung haben:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Personen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind
  • versicherungsfreie Sozialhilfeempfänger
  • Mitglieder von Versorgungswerken
  • Rentner und geringfügig Beschäftigte

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