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Die betriebliche Direktversicherung entspricht weitgehend einer normalen privaten Renten-
Die Versicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Er oder seine Hinterbliebenen haben gegen das Versicherungsunternehmen, den Träger der Versorgung, einen direkten Rechtsanspruch, das sog. Bezugsrecht, auf die Versicherungsleistungen.
Die Direktversicherung wird bei Arbeitgebern als Durchführungsweg zunehmend beliebter, da sie nur mit geringem, unternehmensinternem Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Vorteile der Direktversicherung
Keine Bilanzberührung
Beiträge zur Direktversicherung sind Betriebsausgaben
Geringer Verwaltungsaufwand
Flexible Beitragsgestaltung (in den Grenzen des § 3.63 EStG)
Ideale Vorsorge für Gering-
Hohe Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel, finanziellen Engpässen etc.
Keine PSV-
Keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren
Erfüllt Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gemäß §1a BetrAVG
Schutz durch Einlagensicherungsfonds der Versicherungswirtschaft
Nachteile der Direktversicherung
Beiträge sind auf Höchstgrenzen gemäß §3.63 EStG beschränkt, daher keine ausreichende Versorgung für Führungskräfte und sonstige Top-