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Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung > Durchführungswege der bAV

Die betriebliche Direktversicherung entspricht weitgehend einer normalen privaten Renten- oder Lebensversicherung. Versicherungsnehmer ist jedoch der Arbeitgeber. Er zahlt auch die Versicherungsbeiträge, ungeachtet, wer im Innenverhältnis die Kosten trägt (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert).

Die Versicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Er oder seine Hinterbliebenen haben gegen das Versicherungsunternehmen, den Träger der Versorgung, einen direkten Rechtsanspruch, das sog. Bezugsrecht, auf die Versicherungsleistungen.

Die Direktversicherung wird bei Arbeitgebern als Durchführungsweg zunehmend beliebter, da sie nur mit geringem, unternehmensinternem Verwaltungsaufwand verbunden ist.

 
 

Vorteile der Direktversicherung

  • Keine Bilanzberührung

  • Beiträge zur Direktversicherung sind Betriebsausgaben

  • Geringer Verwaltungsaufwand

  • Flexible Beitragsgestaltung (in den Grenzen des § 3.63 EStG)

  • Ideale Vorsorge für Gering- und Durchschnittsverdiener

  • Hohe Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel, finanziellen Engpässen etc.

  • Keine PSV-Pflicht

  • Keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren

  • Erfüllt Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gemäß §1a BetrAVG

  • Schutz durch Einlagensicherungsfonds der Versicherungswirtschaft


 

Nachteile der Direktversicherung

  • Beiträge sind auf Höchstgrenzen gemäß §3.63 EStG beschränkt, daher keine ausreichende Versorgung für Führungskräfte und sonstige Top-Verdiener

 
 
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