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Häufig gestellte Fragen

Vorsorge > Krankenversicherung

Lohnt sich ein Wechsel von einem Privaten Krankenversicherer zum anderen?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundätzlich ist zu bedenken, das bei Verträgen, die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, die Altersrückstellung nicht zum neuen Anbieter mitgenommen werden können. Demzufolge ist es häufig ratsam, im ersten Schritt zu prüfen, ob ein Tarifwechsel bei derzeitigen Versicherer nicht sinnvoller ist. Aber je nach bisheriger Versicherungsdauer, Unternehmen, Tarif und persönlichen Prioritäten macht ein Wechsel häufig noch Sinn. Wir prüfen das gerne für Sie.

Muss ich in der Privaten Krankenversicherung mit Beitragserhöhungen rechnen?

Ja, und zwar mit Sicherheit. Denn die Kostenexplosion im Gesundheitswesen geht auch an den Privaten Krankenversicherungen nicht vorbei. Allerdings wird bei der Privaten Krankenversicherung bereits eine gewisse, absehbare Kostenentwicklung einkalkuliert, während bei der GKV lediglich die laufenden Kosten auf die Beitragszahler umgelegt werden. Diese gilt insbesondere für die Beiträge im Alter.

Sind die Beiträge im Rentenalter noch bezahlbar?
Bitte lesen Sie hierzu die Rubrik " Private Krankenversicherung im Alter"

Gibt es eine Familienversicherung oder einen Familienrabatt?
Nein. Die private Krankenversicherung erhebt für jeden Versicherten einen separaten Beitrag. Für Familien ist das oft ein Rechenexempel. Die Beiträge für Kinder sind aber relativ gering - und in der Pflegeversicherung sind Kinder ohnehin beitragsfrei mitversichert. Sofern beide Ehepartner berufstätig sind besteht eine Beitragsspflicht auch in der gesetzlichen Krankenkasse für beide. Lediglich Kinder können in der GKV dann noch beitragsfrei mitversichert werden.

Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuß zur Privaten Krankenversicherung?

Ja. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen auch zur Privaten Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung dazu. Der maximale Zuschuss beträgt 2010 für die Krankenversicherung 262,59 Euro und für die Pflegeversicherung 36,56 Euro.

Kann ich später in die gesetzliche Kasse zurück?

Eigentlichnicht, aber es gibt Ausnahmen:

  • Für Angestellte ist eine Rückkehr von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung dann möglich, wenn das Einkommen wieder unterhalb der gültigen Verdienstgrenze liegt. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die Bezüge langsamer steigen als die Verdienstgrenze - oder wenn Sie von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umsteigen.
  • Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen während der ersten drei Jahre der Selbstständigkeit zurückwechseln. Aber auch wenn Sie wieder ein Angestellltenverhältnis aufnehmen und mit Jobstart unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, ist eine Rückkehr in die Gesetzliche Kasse möglich.

Allerdings stellt sich diese Frage angesichts der aktuellen Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung und der zukünftigen demografischen Entwicklung eigentlich nicht wirklich.

Was bedeutet Beitragsrückerstattung?
Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Es kann sich durchaus lohnen, kleinere Rechungsbeträge nicht sofort zur Erstattung beim Versicherer vorzulegen, sondern zunächst zu sammeln. Hierdruch spart der Versicherer Verwaltungskosten, was wiederum alle Versicherten zur günstiger Beiträge zu Gute kommt.

Was ist eine Zahnstaffel?
Viele private Versicherer vereinbaren mit ihren neuen Mitgliedern eine Zahnstaffel, durch die im Zahnbereich die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auf genau festgelegte jährliche Höchstbeträge beschränkt werden. Hintergrund ist unter anderem, das die Versicherer verhindern wollen, das freiwillig Versicherte, die bislang in der GKV versichert waren, nur deshalb wechseln, weil kurzfristig kostenintensive Zahnbehandlungen anstehen. Die Zahnstaffel dient also dem Schutz der Versichertengemeinschaft.

Können sich Studenten privat versichern?

Mit Beginn des Studiums können Sie innerhalb von 3 Monaten entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Für unter 30-Jährige sind die Gesetzlichen Kassen jedoch immer billiger als die Studententarife der Privaten Krankenversicherung. Haben Sie die Altersgrenze jedoch überschritten oder bereits das 15. Fachsemester erreicht, dann ist (zumindest für Männer) die private Krankenversicherung häufig die preiswertere Lösung.

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